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  Entsiegelung

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Flächenversiegelung -

ein Eingriff in das ökologische Gleichgewicht mit katastrophalen Folgen:
  • Hochwassergefahr
    Niederschläge können nicht versickern und gelangen über die Abwasseraufbereitungsanlagen in Flüsse und Seen
  • Reduzierung der Grundwasserneubildung
    ( in Deutschland jährlich 3,5 Mrd.m3 weniger !)
  • Dramatische Kostensteigerungen für technische Abwasserlösungen
    Regenüberläufe, Rückhaltebecken und Stauanlagen müssen für immer höhere Wassermengen ausgelegt werden
  • Niederschlagswasser wird zu Abwasser
    Trotz vieler nützlicher Anwendungsmöglichkeiten durchläuft es ohne Nutzen die Abwasseraufbereitung und verursacht unnötige Kosten.
  • Klimaveränderung
    In Ballungsgebieten prägt sich ein sogenanntes "Stadtklima" aus. Durch das hohe Wärmespeichervermögen der versiegelten Flächen wird die nächtliche Abkühlung im Sommer verhindert.
  • Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
    Die Wasser- und Sauerstoffversorgung des Bodens wird stark beeinträchtigt, dadurch sterben Bodenorganismen. Schadstoffe aus Luft und Wasser werden nicht mehr im Boden gehalten und in die Gewässer gespült.
  • Einschränkung des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen
    Biotope werden vernichtet, empfindliche Arten ausgerottet und durch anpassungsfähige verdrängt.
Diese Situation wird durch die Konzentration von Ballungsgebieten noch weiter verschärft. (z.B. Flächenversiegelung in Bayern 8,5% in Berlin über 70%).
Also gerade dort, wo der Wasserbedarf am größten ist, wird immer weniger Grundwasser gebildet. So entstehen riesige zentrale Versorgungsanlagen mit gravierenden Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt.

Schlußfolgerung:

Entsiegelung ist ökologisch notwendig!


Die internationale Staatengemeinschaft hat inzwischen die Wichtigkeit eines schonenden Umgangs mit Umweltressourcen erkannt und arbeitet gemeinsam an internationalen Projekten auch zur Flächenentsiegelung.

Die wichtigsten Richtlinien für die Tätigkeit sind in der AGENDA 21 formuliert. (Konferenz der Vereinten Nationen im Juni 1992 in Rio de Janeiro, Herausgeber: Bundesumweltministerium)

Die deutsche Gesetzgebung hat sich auf die neuen Anforderungen eingestellt. ( Gesetz zum Schutze des Bodens vom 17.03.98,Entsiegelung: Zweiter Teil - §5) Ein neues Bodenschutzgesetz ist in Vorbereitung.

Durch gezielte Bauauflagen oder die Erhebung von Gebühren und Abgaben und eine Vielzahl von Förderprogammen vor allem auf kommunaler Ebene wird die Entwicklung positiv unterstützt.( siehe Beispiele)

Die Entsiegelung geeigneter Bereiche und die Verwendung von Flächenbelägen mit dezentraler Wasserversickerung muß eine grundlegende Planungsaufgabe werden.



  
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